Die LBBW stellt neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich auf Basis der Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken (Banktarif) ein.
Im Dezember 2009 hat die LBBW die Selbstverpflichtungserklärung „Principles for Sound Compensation Practices" des FSB (Financial Stability Board) unterzeichnet. Damit einher geht die Verpflichtung, Vergütungssysteme so auszugestalten, dass sie die auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Unternehmensziele noch stärker unterstützen.
Basierend auf der am 13. Oktober 2010 in Kraft getretenen Instituts-Vergütungsverordnung ist der Vergütungsbericht 2010 veröffentlicht unter http://www.lbbw.de/verguetungsbericht ».