Mitbestimmung

Grundlage für die Mitbestimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der LBBW ist das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg. Die Tochtergesellschaften hingegen unterliegen dem Betriebsverfassungsgesetz. Aufgrund der Mitgliedschaft der LBBW in verschiedenen Arbeitgeberverbänden ist der LBBW-Konzern an die jeweiligen Tarifverträge auf Basis des Tarifvertragsgesetzes gebunden.

Aktuell werden 90% der Konzernbeschäftigten durch den Gesamtpersonalrat sowie mehrere örtliche Personalräte oder Betriebsräte an verschiedenen Standorten in Deutschland vertreten. Ausgenommen hiervon sind leitende Angestellte (3%) sowie die in den ausländischen Niederlassungen und Standorten tätigen LBBW-Konzern-Beschäftigten (6%). Einzelne kleinere LBBW-Töchter haben keine Personalvertretung (1%). An den Standorten der LBBW finden regelmäßig Personalversammlungen statt. Für aktuelle Informationen und Beiträge nutzen Personalräte und die Betriebsgruppe der Gewerkschaft ver.di das LBBW-Intranet.

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Nachhaltigkeitsbericht 2011

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