Corporate Governance

Der Deutsche Corporate Governance Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält in Form von Empfehlungen auch international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Die LBBW wird bis Ende 2013 von einer Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, um zum Ausdruck zu bringen, dass die LBBW ungeachtet ihrer öffentlichen Eigentümer wie ein privatwirtschaftliches Unternehmen geführt wird. Mit dieser Umstrukturierung gehen wesentliche Änderungen der bestehenden Corporate-Governance-Struktur einher.

Im Rahmen der Änderung von Gesetz und Satzung der LBBW wurden die Aufsichtsorgane neu strukturiert und die Funktionen der neuen satzungsmäßigen Organe wie Hauptversammlung und Aufsichtsrat entsprechend definiert, um eine klarere Aufgabenverteilung und mehr Transparenz zu erreichen. Die Befugnisse der Hauptversammlung wurden – in Einklang mit der Entscheidung der EU-Kommission – auf die typischen Aufgaben einer Hauptversammlung nach dem Aktienrecht, insbesondere Informationsrechte und Beschlussfassung über die Gewinnverwendung, beschränkt. Die Funktionen der Beaufsichtigung und Überwachung des Vorstands wurden ausschließlich im Aufsichtsrat gebündelt. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung vom 8. November 2010 konstituiert.

Die Zuständigkeit für die tägliche, operative Geschäftsführung liegt beim Vorstand.

Weitere Veränderungen in Gesetz und Satzung sollen auch künftig gewährleisten, dass die Bank ausschließlich nach wirtschaftlichen Kriterien geführt wird. Im Einklang mit dem deutschen Corporate Governance Kodex wurden daher sieben der 21 Sitze im Aufsichtsrat mit unabhängigen Sachverständigen besetzt. Während der Umstrukturierungsphase bis Ende 2013 ist der Aufsichtsratsvorsitz mit einem der unabhängigen Mitglieder besetzt. Der Aufsichtsrat hat einen Präsidial-, einen Prüfungs- und einen Risikoausschuss gebildet. Darüber hinaus wendet die LBBW wesentliche Aspekte des Deutschen Corporate Governance Kodex freiwillig an.

Aufgrund seiner Ausrichtung auf börsennotierte Aktiengesellschaften ist der Deutsche Corporate Governance Kodex für die Landesbank Baden-Württemberg, die derzeit die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts hat, nicht verpflichtend. Die Landesbank Baden-Württemberg unterscheidet sich als Anstalt des öffentlichen Rechts mit weiteren nachgeordneten unselbstständigen Anstalten des öffentlichen Rechts wesentlich von einer Aktiengesellschaft. Zahlreiche Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex lassen sich auf die Landesbank Baden-Württemberg nicht oder nur sehr eingeschränkt übertragen.

Das Vertrauen in die Geschäftspolitik der LBBW wird jedoch wesentlich durch eine verantwortungsvolle, transparente und auf nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle beeinflusst. Gute Corporate Governance hatte und hat deshalb bei der Landesbank Baden-Württemberg einen hohen Stellenwert. Für eine Vielzahl von Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bestehen daher spezielle Regelungen im Gesetz über die LBBW, in der Satzung, in den Statuten der unselbstständigen Anstalten sowie in den Geschäftsordnungen der Organe und der weiteren Gremien. In diesen Regelwerken sind auch die Aufgaben, Pflichten und Befugnisse der Organe und der Gremien, die Bestellung der Organ- bzw. Gremiumsmitglieder sowie deren Zusammenwirken beschrieben. Regelmäßige Überarbeitungen der Satzung sowie der Geschäftsordnungen der Organe dokumentieren unser Streben nach ständiger Verbesserung der Corporate Governance.

Vorstandsbezüge

Die Gesamtvergütung der LBBW-Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Im Geschäftsjahr 2010 betrug sie 4,2 Millionen Euro (Vorjahr: 4,5 Millionen Euro). Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen – inklusive der Vorstände der ehemaligen BW-Bank, der ehemaligen Sachsen LB und der ehemaligen LRP – beliefen sich im gleichen Zeitraum auf 9,5 Millionen Euro (Vorjahr: 9 Millionen Euro).

Weitere Informationen zum Vergütungssystem der LBBW finden Sie im Kapitel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ».

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