Um die Bedeutung des Themas in der LBBW noch weiter zu stärken, wurde die bisherige Abteilung „Compliance“ mit Wirkung vom 1. April 2011 zu einem eigenständigen Geschäftsbereich aufgewertet.
Wirtschaftskriminalität
Finanzbetrug stellt ein beträchtliches Gefährdungspotenzial dar, das neben materiellen Schäden auch unkalkulierbare Reputationsrisiken für ein Unternehmen beinhaltet. Aus diesem Grund legt die LBBW auch weiterhin ein besonderes Gewicht auf die Schulung ihrer Mitarbeiter und die Aufklärung ihrer Kunden über Tatbegehungsweisen und Tätertypologien. Das LBBW-Fraud-Prevention-Board befasst sich mit der Vermeidung bereichsübergreifender Betrugsthemen, z.B. mit der Entwicklung eines praxisnahen E-Learning-Schulungsprogramms für alle Konzernmitarbeiter. Weiter bildet die jährlich erstellte Gefährdungsanalyse die Grundlage dafür, gefährdete Themenbereiche zu erkennen und gezielt Präventionsmaßnahmen zu veranlassen. Neben dem Einsatz von zusätzlichen Prüfungen im Überweisungsverkehr und von Kreditunterlagen zur Verhinderung von strafbaren Handlungen ist die konsequente Verfolgung von Betrugsdelikten gegen das Vermögen der Bank wesentlicher Bestandteil der Einheit Finanzermittlungen.
2010 wurden keine Korruptionsverfahren gegen die LBBW sowie die ins Nachhaltigkeitsmanagement integrierten Tochterunternehmen geführt. Es wurden keine Bußgelder verhängt.
Verstöße gegen das Umweltrecht
Im Jahr 2010 wurden gegen die Bank keine Bußgelder oder Strafen wegen Nichteinhaltung von Umweltrechtsvorschriften verhängt. Während des internen und externen Audits wurden ebenfalls keine materiell-rechtlichen Verstöße gegen das Umweltrecht aufgedeckt.
Geldwäscheprävention
Das Geldwäschegesetz wurde im Jahr 2008 tiefgreifend novelliert. Die gesetzlichen Anforderungen haben wir vollständig umgesetzt. Die Aufgaben der LBBW-Geldwäscheprävention wurden neu strukturiert und den Prozess- und Arbeitsabläufen im Konzern angepasst. Die detaillierte Analyse der Gefährdungssituation der Bank durch Geldwäsche wird laufend aktualisiert. Die Gefahrenbekämpfung ist institutsspezifisch auf die LBBW zugeschnitten.
Im Rahmen der Umsetzung des „UK Bribery Act“ (Antikorruptionsgesetz) wurde von unserer Niederlassung in London zum 1. Juli 2011 eine Antikorruptionsguideline erlassen. Wesentliche Inhalte der Guideline werden zurzeit in eine Konzern-Richtlinie umgesetzt.
Alle Mitarbeiter, die Bankgeschäfte und Hilfsdienste im weitesten Sinn tätigen, werden umfassend geschult und sind über die Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie die diesbezüglichen Pflichten unterrichtet.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) definiert den Kreis der zu schulenden Mitarbeiter weit: Daher werden bei uns alle Beschäftigten, die Transaktionen durchführen oder die mit der Anbahnung und Begründung von Geschäftsbeziehungen befasst sind (wie mit der Eröffnung von Konten, Depots und der Vergabe von Schließfächern), mit einem Lernprogramm am Arbeitsplatz geschult. Dezentrale Compliance-Berater, die den jeweiligen Bereichen und Vertriebsabteilungen zugeordnet sind, sichern vor Ort die persönliche Unterstützung bei der Geldwäscheprävention.
Datenschutz
Der vertrauliche Umgang mit Kundendaten genießt höchste Priorität. Der Datenschutzbeauftragte der LBBW berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden. Jedes Tochterunternehmen der LBBW verfügt über einen eigenen Datenschutzbeauftragten.
Um eine Verletzung des Bankgeheimnisses und der Datenschutzauflagen zu vermeiden, werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter anderem durch entsprechende Schulungsmaßnahmen und Hinweise im Intranet informiert und sensibilisiert.
2010 stand im Zeichen der Umsetzung der Vorgaben, die sich aus den Novellen I bis III des im Jahr 2009 geänderten Bundesdatenschutzgesetzes ergaben. Die bisherige Umsetzung von Maßnahmen, insbesondere zu den neuen Auskunftspflichten bei Scoringverfahren, wie z.B. Ratings, und zur Werbung, haben für die Vertriebs- und Marketingeinheiten praktische Relevanz. Für die erweiterten Prüf-, Kontroll- und Dokumentationspflichten bei der Erteilung von Aufträgen an externe Dienstleister wurden erste neue Prozessschritte konzipiert .
Im Jahr 2010 sank die Anzahl der gesamten Kundenbeschwerden und Auskunftsersuchen in Bezug auf den Datenschutz auf 61 (Vorjahr: 75). Sämtliche Anfragen bzw. Beschwerden wurden eingehend analysiert und zeitnah beantwortet.
Neben der Beratung der Fachbereiche zu Fragen des Datenschutzes lag ein Schwerpunkt bei anlassfreien Prüfungen in speziell ausgewählten Geschäftsbereichen. Die internen Prüfungsschwerpunkte lagen hier bei Filialbegehungen, Zutrittskontrollmaßnahmen, Prozessen zum Auskunftsersuchen von Kunden und beim Prozess der Zustimmung zur Datenveröffentlichung im Internet.
Auch externe Dienstleister, die beispielsweise mit dem Kreditkartengeschäft und der Akten- und Datenträgervernichtung befasst sind, wurden von uns eingehend geprüft. Verstöße gegen den Datenschutz haben wir dabei nicht festgestellt.
Kapitalmarkt-Compliance
Innerhalb der LBBW hat eine unabhängige Compliance-Funktion Verfahren und Prozesse implementiert, die darauf hinwirken, die Gefahr von Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz zu minimieren. Dies wird insbesondere durch die Compliance-Richtlinie sowie die Grundsätze zum Interessenkonfliktmanagement manifestiert und fortlaufend nachgehalten.